D&O

Wer entscheidet haftet!

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen.

Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden für das Unternehmen enorm sein.
Geschäftsführer (auch Geschäftsführende Gesellschafter)
Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen
können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden.

Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz durch eine D&O Versicherung. Diese Versicherung ist somit die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe.
Wir analysieren Ihre Risiken und vermitteln Ihnen individuellen Versicherungsschutz

Wie können wir helfen?

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